...lebt es sich völlig unbeschwert. Wohlverhalten des Schuldners in der Wohlverhaltensphase
interessiert auch keinen mehr. Macht man den Verwalter/Treuhänder auf "neue" Schulden aufmerksam gibt es lediglich eine Kostenforderung für nachträgliche, sprich zu "späte" Forderunganmeldung.
Dienstag, 2. März 2010
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