Richter Knöner von unserem für Bußgeldsachen zuständigen AG Herford hat wieder für
Schlagzeilen gesorgt.
Vergangene Woche sprach er 42 Geschwindigkeitssünder frei und hat damit hohe Wellen in den Medien geschlagen.
Herr Knöner ist allseits nicht nur wegen seiner oftmals unterhaltsamen Verhandlungsführung beliebt, sondern auch für kreative Rechtsprechung.
In den 42 Fällen sieht er eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die "Starenkästen" nicht gegeben. Der herangezogene §100 h) STPO diene der Terrorismusbekämpfung und als
Terroristen seien Verkehrssünder wohl nicht anzusehen.
Weiter ermangele es an einer eindeutigen Regelung, wo geblitzt werden dürfe und solle.
Bei der derzeitigen Rechtslage könne ein Richter nicht beurteilen, ob ein "Blitzer" der Verkehrssicherheit oder dem Geldverdienen diene.
Man darf gespannt sein, ob die Entscheidungen in der Rechtsmittelinstanz beim OLG Hamm
Bestand haben werden, da davon auszugehen ist, daß die STA Rechtsbeschwerde gegen die Freisprüche einlegen wird.
Was die Ermächtigungsgrundlage anbelangt, wird die Rechtsauffassung von Richter Knöner
von vielen Juristen geteilt, nur leider nicht vom BverfG. Die hatte in seinen Entscheidungen
vom 05.07.2010 (2 BvR 759/10) und 12.08.2010 (2BvR 1447/10) dieser Auffassung eine
Absage erteilt. Seit dem wird entsprechender Argumentation der Verteidiger bei den Instanzgerichten meist nicht mehr gefolgt. Noch hat es sich also nicht "ausgeblitzt"
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