Das LAG Rheinland- Pfalz stellt Arbeitnehmern einen Freifahrtsschein zum Surfen während der Arbeitszeit aus. Danach kann der Arbeitnehmer selbst dann nicht ohne weiteres gekündigt werden, wenn eine schriftliche Erklärung abgegeben wurde, das Internet nur dienstlich zu nutzen; der Arbeitgeber muß nachweisen, daß die Arbeitsleistung des Mitarbeiters dadurch erheblich beeinträchtigt wird??
(LAG Rhl.- Pfalz Az.: 6 Sa 682/09, Urteil vom 26.02.2010)
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Dienstag, 20. April 2010
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